Zwangsversteigerungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)3. November 2026Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Dürrröhrsdorf-Dittersbach01833 Dürrröhrsdorf-DittersbachAmtsgericht Dresden15.000 €
- Bauernhaus9. November 2026Bauernhaus in Dorfhain01738 DorfhainAmtsgericht Dresden80.000 €
- Gebäudeensemble7. Dezember 2026Gebäudeensemble in Pirna01796 PirnaAmtsgericht Dresden272.000 €
- Mehrfamilienhaus7. Dezember 2026Mehrfamilienhaus in Herzogswalde01723 HerzogswaldeAmtsgericht Dresden430.000 €
- Einfamilienhaus11. Januar 2027Einfamilienhaus in Wilsdruff01723 WilsdruffAmtsgericht Dresden365.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge?
Der nächste Termin ist am 3. November 2026 um 09:00: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Amtsgericht Dresden.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Dresden. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 272.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.